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Küchen steuerlich absetzen – so geht’s!
Sie träumen von einer neuen Küche und möchten dabei clever sparen? Ein Weg, um Kosten zu reduzieren, führt über die Steuererklärung. Indem Sie bestimmte Ausgaben geltend machen, können Sie sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Ihre Küche steuerlich abzusetzen. Mit einer professionellen Montage von unserem Interliving Küchenstudio sparen Sie nicht nur Zeit und Nerven, sondern können auch finanzielle Vorteile nutzen. Handwerkerleistungen sind nämlich steuerlich absetzbar. Wir erklären Ihnen, welche Summen berücksichtigt werden können und wie die steuerliche Erleichterung genau funktioniert.
Steuerliche Vorteile bei der Küchengestaltung nutzen
Der Kauf einer neuen Küche ist eine große Investition. Daher lohnt es sich, alle möglichen Sparpotenziale zu prüfen – dazu gehört auch die Steuerersparnis. Während die Kosten für die Küche selbst in den meisten Fällen nicht absetzbar sind, können Sie die Montagekosten steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass die Montage durch Profis erfolgt und Sie eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten. Diese muss die Arbeitskosten sowie die Mehrwertsteuer detailliert auflisten. Bei uns erhalten Sie solche Rechnungen, wenn Sie Ihre Küche inklusive Montage kaufen. So steht einer steuerlichen Rückerstattung nichts im Weg!
Wichtige Hinweise zur steuerlichen Absetzung – Schritt für Schritt
- Die steuerliche Absetzung gilt nur für Bestandsimmobilien, die Sie privat nutzen. Für Neubauten ist dieser Vorteil ausgeschlossen.
- Es können ausschließlich die Arbeitskosten geltend gemacht werden – Materialkosten wie die Küche selbst sind nicht absetzbar.
- 20 Prozent der Montagekosten können abgesetzt werden, wenn die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden und es eine Rechnung darüber gibt.
- Pro Jahr sind maximal 1.200 Euro anrechenbar.
- Die Rechnung muss die Arbeitskosten separat ausweisen.
- Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen – Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
- Doppeltes Angeben, z. B. als Betriebsausgabe und haushaltsnahe Dienstleistung, ist nicht erlaubt.
So tragen Sie die Montagekosten in der Steuererklärung ein
Die Kosten für die Küchenmontage gehören in Ihrer Steuererklärung auf Seite 3 des Mantelbogens unter Punkt 73. Hier tragen Sie die Gesamtsumme der Handwerkerleistungen inklusive Mehrwertsteuer ein – begrenzt auf die erstattungsfähigen 20 Prozent und maximal 1.200 Euro pro Jahr. Beachten Sie, dass diese Eintragungen nicht zusätzlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Wenn Sie mehrere Handwerkerrechnungen einreichen, darf die Gesamtsumme diese Grenze nicht überschreiten.Förderung erhalten – Steuervorteile für Ihre Küche
Die Materialkosten für die Einbauküche selbst sind nicht absetzbar, es sei denn, sie wurde für einen gewerblichen Zweck angeschafft, wie z. B. in einem Restaurant. Privatpersonen können lediglich die Arbeitskosten in Anspruch nehmen. Dennoch ist es ein Vorteil, der Ihre Traumküche etwas erschwinglicher macht. So profitieren Sie nicht nur von einer neuen Küche, sondern auch von einer reduzierten Steuerlast im nächsten Jahr.Beratungstermin vereinbaren
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